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Beitragsordung
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Der Beitrag ist grundsätzlich eine Bringpflicht. Er wird für die Zeit fällig, für die eine Mitgliedschaft im Verein erklärt wird. Dabei ist die Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereins (z.B. Training, Punktspiele o.ä.) unerheblich. Der Verein überwacht die regelmäßige Zahlung der Beiträge und ist nur mit der Durchführung des Einzugsverfahrens für eine pünktliche Zahlung verantwortlich.
Die Beitragsordnung wurde auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 25.10.2010 beschlossen. Die Beitragsordnung ist verbindlich und tritt am 01.01.2011 in Kraft. Die am 03.12.2001 beschlossene Beitragsordnung tritt zum 31.12.2010 außer Kraft.
1. Auf der Grundlage der Satzung tragen die Mitglieder des Vereins „Borussia Pankow 1960 e.V.“ durch die Mitgliedsbeiträge zur Sicherung der Arbeit bei.
2. Der Vorstand ist verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen und materiellen Mittel.
3. Der monatliche Beitrag beträgt: Erwachsene (Berufstätige): 15,00 Euro Ermäßigt: 9,50 Euro (Kinder, Schüler, Studenten, Azubi’s, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Rentner u.a.)
Aktive Spielerinnen und Spieler, die im Kinder- und Jugendbereich als Trainerin/Trainer oder Betreuerin/Betreuer tätig sind zahlen den ermäßigten Beitrag. Änderungen der Einkommensverhältnisse sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen !
4. Der Beitrag ist wie aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich auf das Vereinskonto bei der Postbank Berlin Bankleitzahl: 100 100 10 Konto-Nr.: 579 430 109 Verwendung: Beitrag für (Name, Vorname d. Mitgliedes/Mitgliedsnr., Verwendungszeitraum) zu überweisen. Mitglieder, die eine Ermäßigung in Anspruch nehmen, müssen den entsprechenden Nachweis erbringen!
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12,00 Euro (144,00 Euro i. Jahr)
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65,00 Euro (130,00 Euro i. Jahr)
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120,00 Euro
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7,50 Euro (90,00 Euro i. Jahr)
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42,50 Euro (85,00 Euro i. Jahr)
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80,00 Euro
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7,00 Euro (84,00 Euro i. Jahr)
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40,00 Euro (80,00 Euro i. Jahr)
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70,00 Euro
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5. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihren Beitrag durch Banklastschrift vom Konto zu bezahlen. Hierzu ist eine vom Mitglied jährlich widerrufbare Vollmacht schriftlich zu erteilen. Bei Abbuchungen kann zwischen den Zahlungsterminen monatlich, halbjährlich und jährlich gewählt werden. Bei Nichtvorhandensein eines Bankkontos kann der Vorstand eine Sonderregelung für das betreffende Mitglied abschließen.
6. Der Vorstand kontrolliert die Abbuchung und sichert, dass nur Mitgliedsbeiträge abgebucht werden. Die Mitglieder haben für die erforderliche Deckung ihres Kontos zu sorgen. Gebühren, die durch Nicht- verfügbarkeit der Abbuchung entstehen, trägt der Kontoinhaber. Änderungen der Bankverbindung sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen !
7. Der Beitrag ist auch dann für ein Jahr zu zahlen, wenn ein Mitglied während des Jahres austritt oder ausgeschlossen wird.
8. Neumitglieder haben mit Eintritt in den Verein eine Aufnahmegebühr in Höhe von drei Monatsbeiträgen zu zahlen. Diese werden später als laufender Beitrag angerechnet.
9. In begründeten Fällen kann der Vorstand beschließen, den Beitrag teilweise bzw. zeitweise zu erlassen.
10. Das Mahnverfahren beginnt mit der 1. Mahnung (vier), mit der 2. Mahnung (sieben) und mit der 3. Mahnung (zehn Wochen) nach dem Fälligkeitstermin. Bei Nichtentrichtung des Beitrages werden für die 1. Mahnung 2,50 Euro, für die 2. Mahnung 5,00 Euro und für die 3. Mahnung 7,50 Euro Gebühren erhoben.
Sollte ein Lastschrifteinzug nicht möglich sein, sprechen Sie bitte unseren Schatzmeister an.
Berlin, d. 01.01.2008 - Der Vorstand
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Mitglied werden Formular
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